Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anmeldung und Rücktritt

Die Anmeldung ist schriftlich bei der Reitschule einzureichen. Bei Minderjährigen ist sie von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Von der Anmeldung kann bis zu einem Tag vor Unterrichtsbeginn zurückgetreten werden. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Reitschule maßgebend.

 

 

  1. Unterrichtszeiten

Der Reitunterricht findet regelmäßig zu der vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Wochentag statt. Terminänderungen seitens der Reitschule werden rechtzeitig bekannt gegeben. An Feiertagen findet der Reitunterricht vormittags statt.

 

 

  1. Theorieunterricht

Um unsere Reitschüler richtig zu fördern, werden wir zwischendurch Theoriestunden geben, diese sind dem Reitunterricht gleichgestellt.

 

 

  1. Teilnahme am Reitunterricht

Zum Reitunterricht gehören die Vorbereitung und Pflege des Pferdes sowie die artgerechte Versorgung des Pferdes nach dem Reitunterricht.

Verhinderungen sind in der Reitschule per WhatsApp oder telefonisch im Voraus mitzuteilen.

 

Während der Schulferien NRW gelten für den Reitunterricht folgende Besonderheiten:

Der Unterricht wird in den Morgen und Nachmittagstunden, sowie Samstagsvormittag angeboten.

 

  1. Höhe des Monatsbeitrages, Gebühren

Die Höhe des Monatsbeitrags richtet sich nach der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Preisliste ist Vertragsbestandteil und wird dem Reitschüler bei Vertragsschluss sowie bei Änderungen der Preisliste ausgehändigt. In den Preisen der Preisliste ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Durch Zahlung des Monatsbeitrags erlangt der Reitschüler Anspruch auf eine Reitunterrichteinheit. Schuldner des Monatsbeitrags ist der Reitschüler oder der Erziehungsberechtigte bei minderjährigen Reitschülern. Der Monatsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird bis zum 2. eines Monats per SEPA- Lastschrift eingezogen. Für angebrochene Monate ist der anteilige Beitrag zu entrichten.

Reitschüler, die öfter als einmal pro Woche reiten möchten, können dies selbstverständlich tun. Zusätzliche Reitstunden werden am Ende des Monats erfasst und zusammen mit dem Monatsbeitrag eingezogen. Gleiches gilt für Longen- und Einzelstunden.

 

  1. Laufzeit, Beendigung des Reitschulvertrages, Kündigungsfrist

Der Reitschulvertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Nach dem ersten 3 Monaten kann der Vertrag schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

 

  1. Leistungsstörungen

Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen. Wird die Erfüllung der gebuchten Leistung aus einem Grunde unmöglich, den die nicht zu vertreten hat, so hat der Reitschüler weder Anspruch auf Rückzahlung noch auf Schadensersatz. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren im Falle einer Absage des Reitunterrichts in Fällen von höherer Gewalt, wie beispielsweise Sturmmeldungen oder Flutwarnungen, ist ausgeschlossen.

 

Im Falle einer mindestens dreiwöchigen, durch ärztliches Attest belegten Erkrankung des Reitschülers, die die Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht sowie im Falle einer berufsbedingten Abwesenheit bzw. eines Kuraufenthaltes von mindestens 3 Wochen Dauer kann der Vertrag im Einvernehmen mit der Reitschule um die Dauer der Ausfallzeit unentgeltlich verlängert oder für die Dauer der Ausfallzeit ausgesetzt werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Reitschüler sich im Zahlungsrückstand befindet.

 

  1. Haftung

Der Reitstall Doll Thünershof GmbH & Co KG haftet nicht für Schäden, die sich der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei der Benutzung der Einrichtung zuzieht, desgleichen nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände, es sei denn, der Schaden resultiert aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, die der Reitstall Doll zuzurechnen sind. Jeder Reitschüler (ggfs. auch Eltern) sollte vor den Teilnahmen am Gruppenunterricht an einem Lehrgang für den richtigen Umgang mit dem Pferd teilnehmen. Z.B. Basispass Pferdekunde o. Ä.

 

  1. Stall- und Bahnordnung

Die folgende Stall- und Bahnordnung ist zwingend einzuhalten:

  • Das Betreten der Stallungen und der Reitanlage ist Unbefugten untersagt.
  • Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass sich Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt auf unserer Reitsportanlage aufhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Das Rauchen ist auf der gesamten Reitsportanlage untersagt.
  • Das Füttern der Pferde ist nur nach Anweisung gestattet (Kolikgefahr).
  • Das Tragen einer 3 Punkt- Reitkappe, Reithose und feste Schuhe ist Pflicht. Lange Haare sind immer zusammengebunden zu tragen, da die Verletzungsgefahr ist ansonsten zu groß ist.
  • Das Mitbringen von Hunden ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
  • Aufgrund der Vielzahl von insbesondere minderjährigen Personen, die sich auf unserer Anlage aufhalten, sind das Filmen und Fotografieren wegen der damit verbundenen rechtlichen Problematik des Rechts am eigenen Bild grundsätzlich untersagt.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht wird. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragspartner auf der Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn dieser Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.

 

 

  1. Ein Vertag ist zum Vertragen da.

 

*Das Mitführen von Hunden ist auf unserer Reitanlage verboten.

 

*Das betreten der Anlage, sowie der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.

 

*Reiten gehört zu einer Risikosportart, eine seperate Unfallversicherung besteht nicht.

 

*Kinder unter 8 Jahren sind ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen in den Ställen und auf der Anlage erlaubt. (Ausnahme: Kindergeburtstage, Kinderkurse mit Betreuung)

 

*Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.

 

*Das Reiten ist nur mit Reitkappe gestattet.

 

*Es gelten die üblichen Bahnregeln.

 

*Vor Betreten der Reithalle ist "Tür frei, bitte" zu rufen, erst nach erfolgtem "Tür ist frei" darf die Reithalle betreten werden!

 

*Privatpferde sind weder zu füttern, noch dürfen die Boxen betreten werden. Stallgassen auf denen ausschließlich Privatpferde stehen, dürfen nicht von Schulreitern betreten werden.

 

*Schulpferde dürfen mit Möhren und Äpfeln, sowie handelsüblichen Leckerwürfeln gefüttert werden. Brot (auch trockenes!) dürfen nicht gefüttert werden.

 

Mit den Schulpferden, sowie mit der Ausstattung ist pfleglich umzugehen, defekte sind den Stallmitarbeitern zu melden.

 

*Beim Verlassen der Stallgasse sind die Hufe des Pferdes auszukratzen und die Stallgasse/ der Putzplatz ist anschliessend zu fegen.

 

*Heuböden/ Silageballen usw. dürfen nicht betreten werden.

*Weiden dürfen nur nach Anweisung betreten werden.

 

*Einzelne Pferde dürfen nicht alleine auf der Weide verbleiben, das letzte Pferd ist immer mit dem vorletzten mitzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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